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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

AS Baumaschinen GmbH
Lützowstraße 15
86167 Augsburg

§ 01 Allgemein:

Die Firma AS Baumaschinen GmbH fungiert als Vermittler zwischen Baufirmen/Auftraggebern (AG) und selbstständige Kranführer/Auftragnehmern (AN).
Jeder vermittelte AN ist ein selbstständiger Unternehmer und nicht bei AS Baumaschinen angestellt.
AS Baumaschinen GmbH wird dadurch nicht Vertragspartei bei dem, durch die Vermittlung zustande gekommenen Verträgen und übernimmt auch keine Gewährleistung für die Erfüllung oder mangelhaft erbrachte Dienstleistungen.
Ein Vertrag für jeden Auftrag wird immer zwischen dem AG und AN geschlossen.
Da AS Baumaschinen GmbH einen Provisionsvertrag mit jedem selbstständigen AN abschließt ist die Vermittlung für den AG absolut kostenfrei.

§ 02 Bedingungen:

Der AG und der AN sind dafür verantwortlich, dass die unterschriebene Auftragsbestätigung/Vermittlungsvertrag rechtzeitig (vor Arbeitsaufnahme) vorliegt.
Für den Fall, dass die unterschriebene Auftragsbestätigung/Vermittlungsvertrag nicht vorliegt, übernimmt AS Baumaschinen GmbH keine Garantie für die Gültigkeit des zu besetzenden Auftrages.
AS Baumaschinen GmbH weist beide Vertragsparteien darauf hin, dass jedes einzelne Arbeitsverhältnis durch einen Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Dt. RV gesondert geprüft werden kann.

§ 03 Leistungen:

Wenn der AN aus einem Grunde ausfallen sollte (Krankheit, usw.) wird AS Baumaschinen GmbH versuchen einen Ersatz zu finden (ohne Garantie). Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass wir rechtzeitig informiert werden.

§04 Pflichten:

Der AN ist verpflichtet, den an ihn vermittelten Auftrag ordnungsgemäß und selbstständig auszuführen. Er trägt dafür die alleinige Verantwortung und das Risiko das der Auftrag vertragsgemäß erfüllt wird. Für evtl. verursachte Schäden (Sach-, Personenschäden, etc.) vom AN haftet dieser in vollem Umfang und trägt auch die alleinige Verantwortung hierfür.
Sollten die Qualifikationen und Bescheinigungen des AN nicht ausreichen, bzw. nicht der Richtigkeit entsprechen, ist AS Baumaschinen GmbH für die daraus resultierenden Folgen nicht verantwortlich sondern alleinig der AN.

§05 Endbestimmungen:

Sollten diese (oder Teile dieser AGB) unwirksam sein, behalten die anderen Vereinbarungen Ihre Gültigkeit. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Firma AS Baumaschinen GmbH ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.

§06 Abschließende Vereinbarung:

Als Gerichtsstand wird Augsburg vereinbart.